© Ammergauer Alpen GmbH

Naturpark verstehen

Projekte und Aufgaben des Naturparks

§27 des Bundesnaturschutzgesetzes und Artikel 15 des bayerischen Naturschutzgesetzes legen die gesetzlichen Aufgaben eines Naturparks fest.

Das sind wir

Team Naturpark Ammergauer Alpen e. V.

Naturparkverein e.V.

Der Naturpark besteht seit seiner Ernennung durch das bayerische Umweltministerium am 01.08.2017. Er wird von einem Naturparkverein getragen.

© Naturpark Ammergauer Alpen e. V.

Mitglieder sind

  • alle 6 Naturparkgemeinden
  • die Bayerischen Staatsforsten
  • die Privatwaldgemeinschaften/-genossenschaften
  • die Ortsverbände des bayerischen Bauernverbands
  • die Alm- und Weidegenossenschaften
  • die Jagdgenossenschaften
  • die Ammergauer Alpen GmbH sowie
  • der Landkreis Garmisch-Partenkirchen

Die Zusammensetzung des Naturparkvereins verdeutlicht, wie wichtig die Land- und Forstwirtschaft für den Naturpark ist, da sie die schützenswerte Kulturlandschaft im Naturpark nutzen, pflegen und erhalten.